Vomerkung für das Krippen-/Kindergarten-/Hortjahr 2024/2025 (vom 01.08.2024 bis 31.07.2025) für Kindertageseinrichtungen (KiTa) in der Stadt Walsrode


Der Anmeldezeitraum für das KiTajahr 2024/2025 endete am 29. Februar 2024 und die freien Plätze wurden bereits vergeben.

Derzeit sind noch Plätze in den Waldgruppen an der Cordinger Mühle und bei den Eulenkindern vom Nordsunder frei.

Alle nachträglichen Anmeldungen werden zunächst auf die Warteliste gesetzt.


Der Anmeldezeitraum für das KiTajahr 2025/2026 startet Mitte Januar 2025.



Wichtige Hinweise:


  • Bei diesem Formular handelt es sich um eine Vormerkung für einen KiTa-Platz.

Die Entscheidung über die Vergabe der KiTa-Plätze erfolgt durch eine Vergabekommission der Stadt Walsrode unter Anwendung eines Punktesystems. Die Aufnahme Ihres Kindes in einer KiTa wird abschließend von der jeweiligen KiTa-Leitung in der Regel nach einem persönlichen Gespräch mit Ihnen und Ihrem Kind bestätigt oder schriftlich per Brief.

  • Anmeldungszeitraum: 12. Januar 2024 bis 29. Februar 2024. Später abgegebene Anmeldungen werden zunächst auf eine Warteliste gesetzt. Ungeborene Kinder können nicht angemeldet werden.
  • Es wird empfohlen, die Wunschkita nach vorheriger Terminvereinbarung zunächst zu besichtigen.
  • Bitte geben Sie für jedes Kind nur EINE Anmeldung ab.

Falls sich nach der Anmeldung Änderungswünsche ergeben oder falls Sie die Anmeldung (z. B. wegen eines Umzuges) zurückziehen möchten, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit (gerne per E-Mail an kinder-jugendliche@walsrode.de )

  • Das Kindergartenjahr beginnt im August. Die Aufnahme erfolgt nach den Sommerferien (oder nach Möglichkeit zum von Ihnen gewünschten Termin). Der genaue Aufnahmetermin wird Ihnen von der Einrichtungsleitung mitgeteilt.
  • Laut § 20 Abs. 8 Infektionsschutzgesetz (IfSG) müssen Kinder, die in Kindertagesstätten betreut werden, über einen ausreichenden Masernschutz verfügen. Dieser muss der Einrichtungsleitung bei Aufnahme Ihres Kindes durch einen Impfnachweis, Immunitätsnachweis oder ein ärztliches Zeugnis darüber vorliegen, dass es aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann.
  • Krippen-, Kindergarten- und Hortplätze werden nur an Kinder vergeben, die mit Hauptwohnsitz in der Stadt Walsrode gemeldet sind. Sollten Sie für ihr Kind schon vor Zuzug eine Vormerkung abgeben wollen, so vermerken Sie bitte zu wann der Zuzug geplant ist und nach Möglichkeit auch die neue Wohnanschrift.
  • Das Vergabeverfahren wird voraussichtlich bis Mai 2024 dauern. Bitte sehen Sie von vorherigen Rückfragen ab.
  • Diese Onlinevormerkung gilt für alle KiTas im Bereich der Stadt Walsrode mit Ausnahme des Waldorf-Kindergartens Benefeld. Sollten Sie Ihr Kind dort anmelden wollen, wenden Sie sich bitte direkt an die Waldorf-KiTa.
  • Bei weiteren Fragen zum Anmeldeverfahren wenden Sie sich bitte per E-Mail an kinder-jugendliche@walsrode.de oder telefonisch an 05161 / 977-277 oder -162





Welche Einrichtung kommt für mein Kind in Frage und ist die Betreuung kostenpflichtig?


  • Krippe: für Kinder vom 1. bis zum vollendeten 3. Lebensjahr (Betreuung kostenpflichtig).

Kinder, welche zum gewünschten Aufnahmezeitpunkt das 3. Lebensjahr bereits vollendet haben, können nicht mehr in der Krippe aufgenommen werden.

  • Kindergarten: für Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zur Einschulung (bis zu 8 Stunden täglich kostenfrei, darüber hinaus kostenpflichtig). In einzelnen Einrichtungen (z.B. Stellichte, Kirchboitzen, Südkampen) können bei freien Plätzen nachrangig auch Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr kostenpflichtig aufgenommen werden.
  • Hort: für Kinder ab Einschulung bis längstens zur Vollendung des 12. Lebensjahres (Betreuung kostenpflichtig)


  • Für jedes Kind ist monatlich eine Pauschale für Getränke und Obst in Höhe von 3,30 € zu zahlen, je nach Einrichtung ggf. in einer Summe vor Beginn der Betreuung für das gesamte Kitajahr im Voraus.
  • In vielen Kitas wird ein kostenpflichtiges Mittagessen angeboten. Die Teilnahme daran ist je nach Kita und gewünschter Betreuungszeit ggf. verpflichtend. Die Kosten variieren je nach Einrichtung.
  • Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Gebührensatzung.




Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.


Folgendes Kind möchte ich für einen KiTa-Platz vormerken:

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Besucht Ihr Kind bereits eine(n) Krippe/Kindergarten? Wenn ja, geben Sie bitte die bisherige Einrichtung an.


Sollte bei Ihrem Kind ein besonderer Förderbedarf bestehen, geben Sie dieses bitte im Feld „Art des Förderbedarfs“ an.

Eventuell vorhandenen Unterlagen können Sie als pdf-Datei(!) hochladen, bitte nicht als jpg-Datei.


Ich wünsche mir die folgende Betreuung für mein Kind:

Ein Kalender zur Auswahl des Datums

Bitte beachten Sie, dass Sonderleistungen (Früh- und Spätdienst) nur bei genügend eingegangenen Anmeldungen und nur im Rahmen der vefügbaren Kapazitäten angeboten werden können.


Sollte in dieser Einrichtung kein Platz mehr frei sein, möchte ich mein Kind in den folgenden Einrichtungen anmelden.



Tipp: Für den Fall, dass die anderen Plätze in Ihrer Wunscheinrichtung bereits belegt sind und für Ihr Kind auch ein Nachmittagsplatz in Frage käme, können Sie in den Kindergärten Grünstraße, Hangweg, Therese-von-Plato und Vorbrück z.B. als Zweitwunsch auch einen Nachmittagsplatz auswählen. Da die Nachmittagsplätze erfahrungsgemäß weniger nachgefragt werden, erhöht dieses die Wahrscheinlichkeit auf einen Platz in Ihrer Wunscheinrichtung.


Sollten Sie für Ihr Kind einen Ganztagsplatz (= Betreuungszeit länger als 13:00 Uhr) benötigen, begründen Sie dieses bitte unbedingt nachfolgend (z.B. wegen Ganztagsberufstätigkeit beider Eltern) und reichen eine Arbeitsbescheinigung Ihres Arbeitgebers bis spätestens 04.03.2024 bei der Stadt Walsrode, Abteilung Erziehung und Bildung, Lange Straße 22, 29664 Walsrode, ein. Gerne können Sie diese auch per eMail an kinder-jugendliche@walsrode.de senden.

Vordruck: Arbeitsbescheinigung



Angaben zu den Sorgeberechtigten:

An die nachfolgend angegebene Email-Adresse wird eine Eingangsbestätigung dieser Vormerkung versandt:

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Angaben zu den Geschwistern des vorgemerkten Kindes:


Die Angaben zu Geschwisterkindern sind freiwilig. Die Angabe kann jedoch helfen zu berücksichtigen, ob ein Geschwisterkind zum gewünschten Eintrittsdatum bereits dieselbe oder eine nahe Einrichtung besucht bzw. bereits vormittags betreut wird. Nicht angegebene Einrichtungen (z.B. Grundschule oder Tagesmutter) können ggf. im Feld für weitere Anmerkungen angegeben werden.

Auch wenn Sie sonst noch etwas mitteilen möchten, können Sie das in dem Feld unten tun.


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